Eine Untersuchung des Umweltbundesamts, der Stiftung Warentest und des Robert-Koch-Instituts fand heraus, dass vor allem Kinder Spuren von Weichmachern in sich tragen. Viele dieser Stoffe lösen sich aus Kinderspielzeug und bestimmten Bodenbelägen. Wie ihr Name schon andeutet, sollen Weichmacher spröde Materialien biegsam und dehnbar machen. Wo finden sie sich überall? Wie nehmen wir sie auf? Und welchen Einfluss haben DHEP und BPA auf den menschlichen Körper?

Weichmacher befinden sich in zahlreichen Produkten des Alltags: Von Kleidung, über Kinderspielzeug, Kabelummantelungen bis hin zu Fußbodenbelägen. Sogar in Speiseöl entdeckte Stiftung Warentest Spuren von Weichmachern. Wahrscheinlich hatten sich die Stoffe aus der Dichtung des Deckels gelöst. Die Industrie setzt bisher vor allem schwerflüchtige Phthalsäureester als Weichmacher ein. Vier von ihnen wurden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in die Liste der „besonders besorgniserregenden Stoffe“ aufgenommen. Diese dürfen nur noch in genehmigten Ausnahmefällen eingesetzt werden. Viele Phthalate sind hingegen weiterhin zugelassen, obwohl sie ebenfalls im Verdacht stehen, negative Auswirkungen auf das Hormonsystem und die Fortpflanzungsfähigkeit zu haben.
Weichmacher lösen sich aus Kunststoffen
Die meisten Weichmacher reichern sich im Blut an. In Tests wurden beinahe bei jedem Probanden Phthalate oder ihre Abbauprodukte gefunden. Das Problem: Weichmacher sind nicht fest an den Kunststoff gebunden, den sie elastischer oder weicher machen sollen. Fett, Öl, Schweiß oder Speichel dienen als hervorragende Lösungsmittel, um sie aus Dichtungen und Beschichtungen zu lösen. Das betrifft auch Lebensmittelverpackungen sowie Kinderspielzeug. Aber auch über Hausstaub und Innenraumluft können Weichmacher aus dem Fußbodenbelag in die Atemwege des Menschen gelangen, denn Phthalate gasen aus.
Das sogenannte Bis(2-ethylhexyl)phthlat, kurz DEHP, wird vor allem als Weichmacher für Polyvinylchlorid, PVC, genutzt. Gemeinhin ist PVC vor allem als Bodenbelag bekannt, ist aber auch Bestandteil von Medizinprodukten wie Infusionsschläuchen und Magensonden.
So wie die Phthalate DBP und BBP stufte die Europäische Union DEHP 1999 als frucht- und fortpflanzungsgefährdend ein. Bis zu diesem Zeitpunkt war DHEP einer der EU-weit am häufigsten verwendeten Weichmacher. Seit Bekanntgabe der umweltschädigenden Wirkung legt die Industrie Wert darauf, den DHEP-Gehalt in ihren Produkten sukzessive zu senken. 2007 wurde der Einsatz des Weichmachers schließlich für alle Materialien verboten, die mit Lebensmitteln, insbesondere Speiseöl, in Berührung kommen. Seit 2015 darf DEHP innerhalb der EU nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden.
Auch das synthetisch hergestellte Derivat Bisphenol A, kurz BPA, ist mittlerweile in Babyflaschen verboten. In anderen Produkten wie Konserven, Getränkedosen, Lacken und Klebern ist BPA noch immer erlaubt. Thermopapiere wie Kassenzettel und Fahrkarten werden auch mit BPA beschichtet. Deshalb sollten diese Papiere nicht im Altpapier entsorgt werden. Da Phthalat-Weichmacher geruchlos sind, sollte der Verbraucher auf Kennzeichnungen wie den Recycling-Code 7 oder das Kürzel „PC“ achten. Lebensmittel sollten nicht in Behältern mit dieser Kennzeichnung aufgewärmt werden.
So wie die Phthalate DBP und BBP stufte die Europäische Union DEHP 1999 als frucht- und fortpflanzungsgefährdend ein. Bis zu diesem Zeitpunkt war DHEP einer der EU-weit am häufigsten verwendeten Weichmacher. Seit Bekanntgabe der umweltschädigenden Wirkung legt die Industrie Wert darauf, den DHEP-Gehalt in ihren Produkten sukzessive zu senken. 2007 wurde der Einsatz des Weichmachers schließlich für alle Materialien verboten, die mit Lebensmitteln, insbesondere Speiseöl, in Berührung kommen. Seit 2015 darf DEHP innerhalb der EU nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden.
Auch das synthetisch hergestellte Derivat Bisphenol A, kurz BPA, ist mittlerweile in Babyflaschen verboten. In anderen Produkten wie Konserven, Getränkedosen, Lacken und Klebern ist BPA noch immer erlaubt. Thermopapiere wie Kassenzettel und Fahrkarten werden auch mit BPA beschichtet. Deshalb sollten diese Papiere nicht im Altpapier entsorgt werden. Da Phthalat-Weichmacher geruchlos sind, sollte der Verbraucher auf Kennzeichnungen wie den Recycling-Code 7 oder das Kürzel „PC“ achten. Lebensmittel sollten nicht in Behältern mit dieser Kennzeichnung aufgewärmt werden.
Ersatzstoffe ebenfalls unter Verdacht
Als Alternative setzt die Industrie nun vermehrt auf Ersatzstoffe wie die längerkettigen Phthalate Diisononylphthalat, DINP, und Diisodecylphthalat, DIDP, die beide nicht kennzeichnungspflichtig sind. Doch auch diese stellen mittlerweile eine Belastung dar, da sie eine ähnliche chemische Struktur wie die verbotenen Stoffe aufweisen. Schon jetzt stehen DINP und DIDP in Verdacht, sich laut Umweltbundesamt in „hohem Maße in Organismen anzureichern und in Boden und Sedimenten langlebig zu sein.“ Die EU-Kommission untersagte daher den Einsatz der Ersatzweichmacher in Baby- und Kinderartikeln.
Kunststoffe wie Polyethylen, PE, und Polypropylen, PP, erkennbar am Recycling-Code 2 oder 4 beziehungsweise 5, enthalten keine flüchtigen Weichmacher. Auch PET-Flaschen kommen ohne sie aus. Für die zuverlässige Eliminierung von Weichmachern im Trinkwasser eignen sich mehrstufige Filtersysteme, welche das Wasser mithilfe von Umkehrosmose reinigen. Um Weichmachern möglichst zu entgehen, ist es jedoch ratsam, Lebensmittel in Glasflaschen oder -behältern zu kaufen, keine Lebensmittel in kunststoffhaltigen Behältern zu erwärmen und bei Artikeln wie Spielzeug, beschichteten Kleidungsstücken und Haushaltswaren auf die Recycling-Codes auf den Verpackungen zu achten.
Quellen: https://www.test.de/FAQ-Phthalate-Was-Sie-ueber-die-Weichmacher-wissen-sollten-5368775-0/ https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/weichmacher#textpart-3 https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/weichmacher-und-pfoa-fast-alle-kinder-mit-gesundheitskritischen-chemikalien-belastet-a-1286708.html https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/belastung_mit_weichmachern_58-65.pdf https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/doc/abschlussbericht_svhc.pdf
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