In Deutschland verlassen wir uns – zu Recht – darauf, dass die Wasserversorger frisches und sauberes Trinkwasser 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche frei Haus liefern. Doch wie steht es um die Verantwortung von Hausbesitzern für die Qualität dieses Wassers innerhalb ihrer Immobilien? Die Trinkwasserverordnung gibt darauf eine klare Antwort.

In Deutschland bestimmt die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Verbrauch“ (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) die Qualitätskriterien von Trinkwasser. Sie regelt genau, welche Inhaltsstoffe in welchen Konzentrationen enthalten sein dürfen, aber auch welche Trübung und Färbung zulässig sind. Die Kontrolle übernehmen die Wasserversorger gemeinsam mit den Gesundheitsämtern und spezialisierten Labors. Große Wasserversorgungsanlagen müssen bestimmte Parameter täglich, kleinere wöchentlich oder jährlich untersuchen.
Allerdings sind die Wasserversorgungsunternehmen nur bis zum Hausanschluss für die Qualität des Leitungswassers verantwortlich. Für die Leitungen im Haus nimmt die Trinkwasserverordnung Hausbesitzer und Vermieter in die Pflicht.
Denn hier kann Leitungswasser durch fehlerhafte oder alte Rohrleitungen mit Schwermetallen wie Zink, Kupfer oder Blei belastet werden. Auch Heißwasser-Boiler oder Armaturen können eine Schadstoffquelle sein.
Aus diesem Grund sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Hausanlagen wichtig, um die Qualität des Trinkwassers und die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Der Hauseigentümer haftet dabei auch für etwaige Sach- und Gesundheitsschäden, die aufgrund von Nachlässigkeiten oder Fehlern der Anlagen auftreten. Die vielleicht bekannteste Gefahr: Legionellen. Die Vermieter großer Mehrfamilienhäuser müssen ihre Anlagen jährlich auf die Bakterien untersuchen lassen.
Unter anderem rät das Umweltbundesamt davon ab, Wasser zu trinken oder zum Kochen zu verwenden, das länger als vier Stunden in den Rohren gestanden hat. Dieses sogenannte Stagnationswasser ist vergleichbar mit einem Lebensmittel mit abgelaufenem Verfallsdatum. Es ist zwar nicht zwangsläufig belastet, birgt aber dennoch ein Risiko. Steht das Wasser über einen noch längeren Zeitraum in der Leitung – insbesondere bei Temperaturen von über 20 Grad – kann es auch verkeimen.
Es lohnt sich also darüber nachzudenken, wie jeder mit dem wertvollen Gut Trinkwasser im eigenen Verantwortungsbereich umgeht.
Quellen: http://www.hausjournal.net/trinkwasseruntersuchung http://www.vermieter-ratgeber.de/im-fokus/trinkwasserverordnung-zwingt-vermieter-zum-handeln http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Mieter_muessen_fuer_die_Pruefung_zahlen_1620998.html# https://www.haustechnikdialog.de/SHKwissen/1263/Betreiberpflichten-Trinkwasserinstallationen http://www.ihr-leitungswasser.de/leitungswasser/leitungswasser-das-am-besten-kontrollierte-lebensmittel-in-deutschland/ https://www.haustechnikdialog.de/SHKwissen/Showimage.aspx?ID=2321 https://www.haustechnikdialog.de/SHKwissen/1484/Verkehrssicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html https://de.wikipedia.org/wiki/Kl%C3%A4ranlage#Reinigungsprozesse
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